Stolpersteine Gangelt FamilienGeschichtenKontakt

Geschichte der Heil- und Pflegeanstalt Gangelt 'Maria Hilf' - Vom NS-Zwangssterilisationsgesetz zu den Krankenmorden im Rahmen des 'Euthanasie'-Programms 1933 bis 1945 (eine Zusammenfassung)

Dieser Text erscheint mit freundlicher Genehmigung des Autors Harry Seipolt.

Am Rathaus der Gemeinde Gangelt wurde am 9. November 1991 eine Gedenktafel zur Erinnerung an die Opfer von Holocaust und “Euthanasie” in der Zeit der NS-Herrschaft in Gangelt enthüllt:

Wir gedenken der jüdischen Mitbürger und der Behinderten und Kranken,
die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft geworden sind.
Die Opfer mahnen uns.

Die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Aachen e.V. beauftragte den Autor, die Verfolgung von Psychiatrie-Patienten und die Verstrickung kleiner und großer Heil- und Pflegeanstalten in die Verbrechen der NS-Zwangssterilisation und der NS-“Euthanasie” im ehemaligen Regierungsbezirk Aachen zu beforschen. Ein Schwerpunkt war auch die Konfrontation der Heil- und Pflegeanstalt Gangelt mit der NS-“Ausmerz”-Politik. Als Grundlage dienten dem Autor u.a. bisher unbekannte Archivunterlagen, Gerichtsprotokolle und Patientenakten aus dem In- und Ausland.

Ab 1935 entwickelte sich mit dem staatlichen Gesundheitsamt des Kreises Geilenkirchen-Heinsberg eine institutionelle Zusammenarbeit mit der Anstalt Gangelt als auch mit dem Erbgesundheitsgericht Aachen, das zur Vereinfachung des Zwangssterilisationsverfahrens im Sinne der NS-“Rassenhygiene” nachweislich zwischen September 1935 bis August 1942 routinemäßig in der Anstalt tagte1.

Die Patienten der Anstalt Gangelt sonderte man nach dem “Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” (GzVN) vom 14. Juli 1933 gewaltsam aus und wurden in der Regel im Krankenhaus Heinsberg zwangsweise sterilisiert2. Der Geilenkirchener Amtsarzt Dr. Wilhelm Schaeper, ein besonders willfähriger NS-Vollzugsbeamter3, nahm vertretungsweise zwischen Juli 1942 und Dezember 1944 die Chefarztstelle in der Anstalt Gangelt wahr. Er fungierte zudem jahrelang als ordentlicher Gutachter an Erbgesundheitsgerichten im Raum Köln-Aachen.4 Dokumentiert ist, dass zwischen 1934 bis 1944 ebenso fast alle damaligen Gangelter Anstaltsärzte sich als profunde Kenner und Praktiker der NS-Rassenhygiene am Erbgesundheit Aachen bzw. Erbgesundheitsobergericht Köln zur Durchsetzung des GzVN betätigten und letztlich über “Erbwert” und “Erbunwert” von verdächtigen Angeklagten – Akteneinsicht wurde nicht gewährt – rücksichtslos entschieden.5

Diese Ärzte waren nicht nur in die grausamen NS-Verbrechen der Zwangssterilisation, sondern später auch in die “Euthanasie”-Aktion verstrickt. Aus staatsanwaltlichen Ermittlungsakten vom Schwurgericht Düsseldorf6 sowie aus über 20 Archiven der Bundesrepublik, der ehemaligen DDR, aus Österreich, Polen und Tschechien ergibt sich folgende Schreckensbilanz:7

Zwischen dem 23. Oktober 1937 und 26. August 1944 wurden nachweislich 258 Patientinnen aus “planwirtschaftlichen” bzw. “zwingenden kriegswichtigen Gründen” in gerichtsbekannte Anstalten transportiert. Unter diesen Gangelter Patientinnen befanden sich insgesamt 26 minderjährige Mädchen, die zwischen dem 2. Oktober 1941 und dem 29. Mai 19438 in die “Kinderfachabteilung” Waldniel gebracht worden waren, unter ihnen auch die gerade erst 6-jährige Gertrud M.9 aus Geilenkirchen. Diese Abteilungen waren getarnte Tötungszentren, in denen geistig und körperlich z.T. schwerbehinderte Kinder und Jugendliche klinisch hingerichtet wurden.10 Die kleine Gertrud starb am 18. August 1942 um 20.15 Uhr in der “Kinderfachabteilung” Waldniel. Todesursache: “Offene Lungentuberkulose”. Für eine Ermordung spricht, dass SS-Arzt Dr. Hermann Wesse die Todesbescheinigung unterzeichnet hat. Insgesamt verstarben in der “Kinderfachabteilung” Waldniel 99 Kinder.11 Dr. Wesse führte mit zwei Pflegerinnen die Tötungen an den Kindern aus.12

142 Patienten aus der Anstalt Gangelt wurden in der Zeit vom 3. November bis zum 13. November 1943 nach Süchteln, Schönecken, Hausen und Neuss verlegt.13 Unter ihnen befand sich auch Magdalena L. aus Aachen14, die im November 1940 vierzehnjährig im Krankenhaus Heinsberg zwangssterilisiert worden war. Auch in “Zwischenanstalten”15 wurde gemordet wie in der Anstalt Eichberg. Dort “starben” 17 Gangelter Patientinnen zwischen dem 16. Juni 1943 und 16. August 1944. Am 7. November 1942 verlegten die NS-Bürokraten 77 Gangelter Patientinnen nach Waldbreitbach/b. Koblenz.16 Sechs Monate später, am 7. Mai 1943, wurden “aus kriegswichtigen Gründen” 120 Patienten,17 unter ihnen alle 77 Gangelter Frauen, für einen Transportzug ausgewählt, der zum Ziel die Pflegeanstalten Gugging/Niederösterreich und Meseritz-Obrawalde/Polen hatte. 38 der Gangelter Frauen wurden schon in Eichberg bzw. Hadamar ermordet. Magdalena L. überlebte diese Mordaktion wie durch ein Wunder. Ihre Weiterverlegung erfolgte mit anderen Gangelter Frauen nach Österreich.

Im Herbst 1942 inspizierte eine fünfköpfige “T4”-Planungskommission des Reichsinnenministeriums die Anstalt Gangelt. Neben der Anfertigung von Fotos des Anstaltsgebäudes wurde gleichfalls dessen Lageplan wie die exakte wirtschaftliche Kraft für die Rechnungsjahre 1937 bis 1941 in Gangelt ermittelt. Solche “Erhebungen”, die im ganzen Deutschen Reich durchgeführt wurden, dienten wenig später als Basis weiterer Vernichtungspläne für die NS-“Euthanasie”-Planer. Bei jedem dieser Anstaltsbesuche der Planungskommissare wurden offen praktische “Euthanasie”-Vorschläge und Beurteilungen diskutiert.18

Im österreichischen Gugging hatte seit September 194319 Dr. Emil Gelny - mit einem Tötungsauftrag der Berliner “Euthanasie”-Zentrale versehen – seinen Dienst angetreten. Gelny hatte eine besonders perfide und äußerst grausame Methode der Patiententötung entwickelt und praktiziert: Er benutzte Elektrostrom-Schocks, wie sie für Hinrichtungen mit dem elektrischen Stuhl üblich sind. Gelny legte selbstklebende Schläfenelektroden den Patienten an. Nachdem die Patienten durch den Stromstoß bewusstlos gemacht wurden, veranlasste Gelny, dass Pfleger die Hände und Füße der Patienten mit vier weiteren Elektroden versahen. Gelny selbst versetzte daraufhin per Knopfdruck den Elektrostrom in den Körper des Kranken, und zwar solange, bis der Tod eingetreten war. Es war ein besonders qualvolles und schmerzhaftes Sterben, da meistens erst nach mehreren Minuten die stationäre Exekution das Leben der Patienten beendete.20 Mindestens 20 ehemalige Patientinnen der Anstalt Gangelt ermordete Gelny vermutlich auf diese Art und Weise21. Magdalena wurde nur 17 Jahre und 7 Monate alt, sie “starb” am 6. Dezember 1943 angeblich an “Lappenlungenentzündung” um 3 Uhr morgens.22

Alle Kinder- und Erwachsenen-Transporte der Anstalt Gangelt endeten in den:

I. “Kinderfachabteilungen”

  1. Waldniel/b. Mönchengladbach,
  2. Lüneburg/Niedersachsen,
  3. Uchtspringe/Sachsen-Anhalt,
  4. Ueckermünde/Mecklenburg-Vorpommern und
  5. Brandenburg-Görden/Brandenburg.

II. Tötungsanstalten

  1. Hadamar/Hessen,
  2. Eichberg/Hessen,
  3. Kaufbeuren/Bayern,
  4. Niedernhart/Österreich,
  5. Gugging/Österreich,
  6. Wiesengrund (Dobřany, 1939–1945), Tschechien und
  7. Meseritz-Obrawalde (Międzyrzecz, 1939-1945), Polen.

Der weitaus größte Teil fand im nationalsozialistischen Tötungsprogramm “Aktion T4”,23 dem Mord an geistig Behinderten und psychisch Kranken, den Tod durch Vergasen, Aushungern oder Giftspritzen. Fast 50 weitere dieser Mädchen und Frauen gelten bis heute als verschollen. Es ist davon auszugehen, dass man deren Patientenakten bewusst vernichtet hatte, um weitere Nachforschungen zu verhindern. Dass diese Patientinnen die Vernichtung “lebensunwerten Lebens” überlebt haben, ist mehr als unwahrscheinlich.

Es ist nicht bekannt, ob bzw. wie viele Patientinnen der Gangelter Anstalt unmittelbar an den Folgen der brutalen Zwangssterilisation im Krankenhaus Heinsberg gestorben sind, wie viele Patientinnen an der vernachlässigten Pflegehygiene in den folgenden Monaten kurz nach Kriegsende elendig zugrunde gingen, wie viele Patientinnen, die man zu Hause vor dem Zugriff der mörderischen “Euthanasie”-Buchhalter versteckt hatte, dennoch durch Nazis, Nachbarn oder gar Verwandte vor Ort denunziert, an die hiesigen Polizei- und Gesundheitsbehörden ausgeliefert und auf dem Dienstweg in der NS-Vernichtungsmaschinerie der “Aktion T4” ermordet wurden.

Kurz nach dem Krieg war in der Heil- und Pflegeanstalt Gangelt ebenso wie andernorts die Zeit der Weißwäscher gewesen. Ungesühnt blieben die menschenverachtenden Untaten der dortigen Ärzte. Die verantwortlichen Mediziner kamen mit attestierten Entlastungszeugnissen von Gangelter Ordensfrauen wie sogar in einem Fall von der Generalvikarin des Mutterhauses der “Armen Dienstmägde Jesu Christi” (Dernbach/Westerwald) ohne große Probleme aus dem Entnazifizierungsverfahren heraus,24 haben nahtlos wieder Karriere gemacht, Berufsprestige erlangt mit hohen Einkommen bis ins Pensionsalter.

Die geschuldete Erinnerung an die Vorgänge in der Anstalt Gangelt während des NS-Regimes, vor allem aber an die durch die Zwangssterilisation verstümmelten und/oder später im Zuge der “Euthanasie” ermordeten Frauen und Mädchen ist zu groß für Hass und Vergebung. Diese Verbrechen haben einen Ort und einen Namen. Man darf nur eins nicht zulassen: das Vergessen. Mit jedem Vergessen sterben die unschuldig umgebrachten Patientinnen aus der Anstalt Gangelt ein zweites Mal.

Dieser Beitrag und die Forschungsergebnisse des Autors stehen im Gegensatz zu Werken und Gedenktafeln, die unausgesprochen Ärzte und Einrichtungen, die in die rassenideologischen Gesetze und Verordnungen des NS-Staates nachweislich verstrickt waren, zu entschuldigen suchen.

© Text: Harry Seipolt, Selfkant


Literatur/Quellen:

Harry Seipolt: Veronika A. zum Beispiel. Eine Gangelter Psychiatrie-Patientin im Strudel der Vernichtung “lebensunwerten Lebens”. In: Ralf Seidel, Wolfgang Franz Werner (Hrsg.): Psychiatrie im Abgrund. Spurensuche und Standortbestimmung nach den NS-Psychiatrie-Verbrechen. Rheinland-Verlag, Köln 1991, S. 53–73.

Harry Seipolt: " … stammt aus asozialer und erbkranker Sippe". Zwangssterilisation und NS-“Euthanasie” im Kreis Heinsberg 1933 – 1945. In: Heimatkalender des Kreises Heinsberg, Jg. 1992, S. 112-124.

Harry Seipolt: Zwangssterilisation und NS-“Euthanasie” in der Region Aachen. Alano Herodot, Aachen 1995.

Artikel Gangelt (Bearb. H. Seipolt). In: Ulrike Puvogel/Martin Stankowski: Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus. Eine Dokumentation. Schriftenreihe der Bundeszentrale für Politische Bildung, Band I: 2. Auflage. Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1995, S. 549f.


  1. Vgl. Hauptstaatsarchiv Düsseldorf (HStAD), Zweigstelle Schloss Kalkum, Generalakten der Abt. 9 vom Amtsgericht Aachen (Erbgesundheitssachen). ↩︎

  2. HStAD, Bestand Reg. Aachen Nr. 16486, Bl. 253. ↩︎

  3. Vgl. Schaepers NSDAP-Mitgliedskarte im Bundesarchiv, Abt. III Außenstelle Zehlendorf und HStAD, Schloss Kalkum, Rep. 216/149 u.a. Rep. 16/306, Rep. 11/2310 - Rep. 11/2312. ↩︎

  4. HStAD, Schloss Kalkum, ebenda. ↩︎

  5. Vgl. HStAD, Rep. 216 – Gerichte (Erbgesundheits-Obergericht Köln), Nr. 149 u.ö. ↩︎

  6. Vgl. 8 Kls/48 des Schwurgerichtes Düsseldorf vom 24. November 1948 (Euthanasie in der Rheinprovinz). In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945 – 1966, bearbeitet von Adelheid L. Rüter-Ehlermann und C. F. Rüter im Seminarium voon Strafrecht en Strafrechtspleging Van Hamel der Universiteit van Amsterdam, 22 Bände, Amsterdam 1968 – 1981, Nr. 102a) und b) in Band III, S. 461-549. ↩︎

  7. Ich danke den Archivaren, Bibliothekaren und ärztlichen Direktoren für ihre engagierte Unterstützung: Kreisarchiv Heinsberg; Stadtarchiv Aachen; Bischöfliches Diözesanarchiv Aachen; Archivberatungsstelle Rheinland - Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (Pulheim-Brauweiler); HStAD Düsseldorf; Landeswohlfahrtsverband Hessen; HStAD Wiesbaden; Bundesarchiv Koblenz; Archiv des Deutschen Caritasverbandes Freiburg im Breisgau; Archiv der Rheinischen Landesklinik Viersen; Archiv der Rheinischen Landesklinik Bonn; Archiv der Psychiatrischen Klinik Lüneburg, Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik; Archiv des Fachklinikums Uchtspringe (Klinik, Neurologie & Psychiatrie); Archiv der Niederösterreichischen Landesnervenklinik Gugging; Botschaft der Tschechischen Republik (Berlin). ↩︎

  8. Am 10. Juli 1943 wurde die Waldnieler “Kinderfachabteilung” geschlossen. 183 Kinder, unter ihnen 15 Gangelter Kinderpatientinnen, deportierten die “Euthanasie”-Bürokraten in außerrheinische Anstalten. Auf menschliche Fürsorge konnten diese Mädchen nicht hoffen. Endstationen waren die “Kinderfachabteilungen” Brandenburg-Görden, Uchtspringe, Ueckermünde und Lüneburg. Vgl. Archivberatungsstelle Rheinland - Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (Pulheim-Brauweiler), Nr. 14295, Teil 2. Ebenso Staatsanwaltschaft Lüneburg, 2a JS, 279/62, Bd. II, Bl. 222. Von den 15 Gangelter Kindern überlebten nur zwei Mädchen die “Kinderfachabteilung” Lüneburg, sie kamen 1946 zur evangelischen Anstalt Eben-Ezer in Lemgo. Recherchen: Archiv der Psychiatrischen Klinik Lüneburg, Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik. ↩︎

  9. Archiv der RLK Viersen, Krankenakte Gertrud M. ↩︎

  10. Zur Ermordung der kranken und behinderten Minderjährigen im Rahmen der Kinder-“Euthanasie” vgl. hierzu Harry Seipolt: “Reichsausschußkinder” im Kreis Heinsberg 1933 – 1945. In: Heimatkalender des Kreises Heinsberg, Jg. 1993, S. 123-135. ↩︎

  11. Landschaftsverband Rheinland/Portal Rheinische Geschichte: “Euthanasie” und Zwangssterilisierungen im Rheinland (1933–1945). Abgerufen am 5. November 2021. ↩︎

  12. Vgl. 8 Kls/48 des Schwurgerichtes Düsseldorf vom 24. November 1948 (Euthanasie in der Rheinprovinz). In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945 – 1966, a.a.O., Band III, S. 484. ↩︎

  13. Vgl. 8 Kls/48 des Schwurgerichtes Düsseldorf vom 24.11.1948 (Euthanasie in der Rheinprovinz). ↩︎

  14. Archiv der Niederösterreichischen Landesnervenklinik für Psychiatrie und Neurologie Klosterneuburg. Patientenakte Magdalena L. ↩︎

  15. Zwischenanstalten waren Anstalten, in die Patienten, die zur Vernichtung in einer Gasmordanstalt der “Aktion T 4” vorgesehen waren, aus ihren ursprünglichen Anstalten in mehr oder weniger größeren Transporten verlegt und dort eine Zeitlang aufgenommen wurden, um dann nach und nach in die zugeordnete Vernichtungsanstalt der “T 4” zur Vergasung gebracht zu werden. Die Zwischenanstalten dienten gewissermaßen als Puffer. ↩︎

  16. Vgl. 8 Kls/48 des Schwurgerichtes Düsseldorf vom 24.11.1948 (Euthanasie in der Rheinprovinz). Der Kölnischen Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit e.V. danke ich für die Überlassung dieses Dokuments aus dem genannten Gerichtsverfahren. ↩︎

  17. Regine Fischer/Edmund Middendorf/Erich Kilian (Red.): 1881 – 1991 St. Antonius-Krankenhaus Waldbreitbach. Festschrift zum 100-jährigen Bestehen. Cochem/Mosel o. J. (1991), S. 27. ↩︎

  18. Vgl. Bundesarchiv Koblenz, R 96 I /7, “Planung und Belegung von Heil- und Pflegeanstalten 1942 – 1944”. ↩︎

  19. Vgl. Alois Marksteiner/Rainer Danziger: Gugging. Versuch einer Psychiatriereform. 100 Jahre Niederösterreichisches Landeskrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie Klosterneuburg. Wien 1985, Kap.: Gugging in den Jahren 1938 bis 1945, S. 251-255, S. S. 252. ↩︎

  20. Aussage des ehemaligen Anstaltsarztes Dr. Josef Schicker vom 4. Januar 1946, VG 8a Vr 455/46. Staatsanwaltshaft beim Landgericht Linz (Euthanasie in den österreichischen Anstalten Mauer-Öhling und Klosterneuburg-Gugging). Vgl. Ernst Klee: “Euthanasie” im Dritten Reich. Die “Vernichtung lebensunwerten Lebens”. Frankfurt/Main 2010 (3. Auflage), S. 397. ↩︎

  21. Archiv des Niederösterreichischen Landesnervenklinik für Psychiatrie und Neurologie Klosterneuburg. An dieser Stelle sei der ärztlichen Klinikleitung für die wochenlange Auswertung und Korrespondenz gedankt. ↩︎

  22. Vgl. Harry Seipolt: Zwangssterilisation und NS-“Euthanasie” in der Region Aachen. Aachen 1995, S. 102ff. ↩︎

  23. Unter dem harmlos klingenden, bürokratischen Begriff “Aktion T4” fungierte nach außen hin die Zentralstelle der Berliner “Euthanasie”-Verwaltung ab April 1940 offiziell in der Tiergartenstraße 4. Vgl. Henry Friedlander: Der Weg zum NS-Genozid. Von der Euthanasie zur Endlösung. Berlin 1997, Kap.: Der Mord an den behinderten Erwachsenen, S. 117-151, S. 126. ↩︎

  24. Vgl. Harry Seipolt: Veronika A. zum Beispiel. Eine Gangelter Psychiatrie-Patientin im Strudel der Vernichtung “lebensunwerten Lebens”. In: Ralf Seidel, Wolfgang Franz Werner (Hrsg.): Psychiatrie im Abgrund. Spurensuche und Standortbestimmung nach den NS-Psychiatrie-Verbrechen. Rheinland-Verlag, Köln 1991, S. 53–73, S. 71f. ↩︎